Braucht mein Kind eine Zahnspange?

Bei jedem Untersuchungs- und Prophylaxe-Termin wird die Zahn- und Kieferstellung Ihres Kindes vom Zahnarzt überprüft.
Wenn eine kieferorthopädische Behandlung (KFO-Behandlung) notwendig ist, informieren wir Sie darüber.

In seltenen Fällen ist es notwendig, dass eine sog. Kieferorthopädische Frühbehandlung
schon im Alter von 4 - 6 Jahren durchgeführt werden muss, z.B. bei:

  • Deutlichen Zahn- und Kieferfehlstellungen

  • Schädlichen Angewohnheiten wie anhaltendes Daumenlutschen

  • Frühzeitigem Verlust von Milchzähnen.

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